Fortsetzung
Der Grosse Rat wird im Proporz-Verfahren (Verhältniswahl) gewählt, so sollen die Parteien entsprechend dem Anteil erhaltener Stimmen vertreten sein. Das wird in den einzelnen Wahlkreisen so angewendet. Ein Quorum (%-Hürde) gibt es nicht.
Der Kanton Bern ist in 7 Wahlkreise eingeteilt, unser Wahlkreis hat entsprechend dem Anteil an der (wahlberechtigten) Bevölkerung das Recht auf 20 Sitze im Grossen Rat. Dementsprechend dürfen wir auf unserem Wahlzettel auch 20 Namen aufführen.
Der Block mit den Wahlzetteln dazu enthält einen leeren (amtlichen) Wahlzettel, der hat einfach die entsprechende Anzahl Kästchen für Kandidatenstimmen und eines für die Partei-(Listen-)Bezeichnung.

Die Wählenden dürfen 20 Namen aufführen, wobei nur Personen aufgeführt werden dürfen, die auf einer der Listen kandidieren. Wir dürfen Kandidaten unterschiedlicher Listen beliebig mischen und wir dürfen Kandidaten auch 2x auf die Liste setzen. Das bezeichnet man hier als panaschieren (mischen) oder kumulieren (doppelt aufführen).
Es gibt aber von jeder Liste (Partei) auch einen (ausseramtlichen) Wahlzettel, auf dem manchmal auch schon einzelne Kandidaten doppelt aufgeführt sind. Von grossen Parteien gibt es oft mehrere Listen mit unterschiedlichen Kandidaten (z.B. eine Frauenliste, eine Männerliste und eine Liste der Jungpartei). Solche Zettel dürfen Wählende nehmen und auch ändern. Zum Beispiel darf man Kandidaten streichen und einen anderen Namen an der Stelle aufführen oder leere Zeilen mit Kandidierenden von anderen Listen auffüllen.




Am Ende zählen alle leeren Zeilen eines Wahlzettels als einzelne Parteistimme für die oben aufgeführte Liste. Die einzelnen Stimmen der Kandidierenden werden registriert und mit je einer Stimme natürlich auf der entsprechenden Liste gezählt. Am Ende werden die 22 Sitze des Wahlkreises auf die Listen entsprechend dem Stimmenanteil verteilt, gewählt sind die Kandidaten der Listen mit den meisten persönlichen Stimmen. Dabei werden Listenverbindungen berücksichtigt, wo dann die Stimmen der (Teil-)Listen der Parteien wieder zusammengezählt werden.
In unserem Wahlkreis wurden Kandidierende aus 9 von 19 Listen gewählt, von 8 verschiedenen Parteien. Im gesamten Kanton sind es am Ende 9 Parteien, die im Parlament vertreten sind, die stärkste Partei hat 51 Sitze, die kleinste Vertretung besteht aus 1 Parlamentarier.
Die kann ich als Wähler im Wahllokal in die Urne werfen. Dazu bringe ich den Stimmausweis mit. Dieser wird getrennt von den Wahlzetteln in eine Urne gelegt. Die Wahlzettel werden gefaltet auf der Rückseite gestempelt, bevor sie in die Urne gelegt werden. So ist das Wahlgeheimnis gewahrt und es kann kein zweiter Wahlzettel eingeschmuggelt werden.
Falls ich nicht zu den angesagten Zeiten im Wahllokal sein kann oder will, kann ich auch brieflich wählen. Dazu lege ich die Zettel in den dafür vorgesehenen Umschlag und klebe ihn zu. Dann lege ich diesen zusammen mit den unterzeichneten Wahlausweis in den Rückantwortumschlag. Diesen kann ich per Post senden oder direkt bei der Gemeinde abgeben, zu jedem Zeitpunkt (bis zum Wahltermin). Der Wahlausschuss öffnet dann den Umschlag, überprüft den Wahlausweis und gibt dann den kleinen Umschlag weiter. Dieser wird getrennt vom Wahlausweis geöffnet (Wahlgeheimnis) und dann überprüft, dass nur (je) ein Zettel darin enthalten ist. Dann werden sie gestempelt und zu den Zettel aus den Urnen gegeben und ausgezählt.
Woher ich das weiss? Auch ich wurde einmal in den nicht ständigen (temporären) Wahlausschuss berufen. Das beinhaltet den Dienst an der Urne und beim Auszählen der Stimmen.
Die Wahlen werden in allen Kantonen der Schweiz nach ähnlichen Verfahren abgehalten, ebenso bei den Wahlen für das nationale Parlament; dort sind die Kantone die einzelnen Wahlkreise. Die nationale Regierung wird hingegen vom Parlament gewählt. Das wird vielleicht einmal ein separater Beitrag…